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Jetzt ist die Katze aus dem Sack

ELGA – es geht um unsere Daten!

<p class="article-intro">Obwohl man uns seinerzeit versprochen hat, dass ELGA nur zu Gesundheitszwecken verwendet werden darf, hat man jüngst im Parlament beschlossen, die ELGA-Daten der in Österreich Versicherten unter dem Deckmantel der Forschung freizugeben, und das sowohl im In- als auch im Ausland. Und Forschung ist ein weit auslegbarer Begriff!</p> <hr /> <p class="article-content"><p>Man nimmt daf&uuml;r in &Ouml;sterreich sogar in Kauf, die europ&auml;ische Datenschutzgrundverordnung, die eine aktive Zustimmung jedes einzelnen ELGATeilnehmers erfordern w&uuml;rde, bez&uuml;glich der heiklen Gesundheitsdaten einzuschr&auml;nken. Vor diesen gef&auml;hrlichen Entwicklungen habe ich schon jahrelang gewarnt und dies auch in meinen Antr&auml;gen auf Aufhebung des Gesundheitstelematik-/ ELGA-Gesetzes beim &Ouml;sterreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) angef&uuml;hrt.</p> <h2>Mangelnde Information</h2> <p>Indem man die Bev&ouml;lkerung und damit auch uns &Auml;rzte &uuml;ber die wahren Vorhaben mit ELGA nie ehrlich informiert hat, ist eine allgemeine Diskussion bewusst weitgehend verhindert worden. Obwohl eine &ouml;ffentliche Kammer die Verpflichtung hat, bei der Umsetzung von Gesetzen mitzuhelfen, stellt sich f&uuml;r mich die Frage, ob die &Ouml;sterreichische &Auml;rztekammer (&Ouml;&Auml;K) im Vorfeld alle M&ouml;glichkeiten ausgesch&ouml;pft hat, um Nachteile f&uuml;r ihre Mitglieder und auch f&uuml;r deren Patienten zu verhindern. Zum Beispiel m&uuml;ssten Folgekosten f&uuml;r ein von der Politik gew&uuml;nschtes Projekt durch die &ouml;ffentliche Hand vollst&auml;ndig abgegolten werden, da es den Kassen&auml;rzten nicht wie anderen Unternehmern m&ouml;glich ist, vermehrte Kosten den Kunden (Patienten) aufzuschlagen.<br /> Von den &Auml;rzten aber wird angenommen, dass sie die durch ELGA verursachten zus&auml;tzlichen Kosten f&uuml;r die notwendige Erweiterung ihrer Hard- und Software und auch den vermehrten Arbeitsaufwand gr&ouml;&szlig;tenteils aus eigener Tasche finanzieren. In einer Vereinbarung zwischen der &Ouml;&Auml;K und der Sozialversicherung ist auch deshalb nur eine &bdquo;Anschubfinanzierung&ldquo; ausverhandelt.<br /> Auch im Rahmen von Honorarverhandlungen k&ouml;nnen die zus&auml;tzlichen Kosten, die ELGA verursacht, nicht geltend gemacht werden, da die Sozialversicherungsbeitr&auml;ge nicht f&uuml;r solche Projekte gedacht sind. Diese Gelder w&uuml;rden dann f&uuml;r die eigentlichen Ausgaben in unserem solidarischen Gesundheitssystem fehlen. Es w&auml;re Aufgabe der &Ouml;&Auml;K gewesen, auf die &bdquo;wirkungsorientierte Folgenabsch&auml;tzung&ldquo; rechtzeitig hinzuweisen, um ihre Mitglieder vor unabsehbaren Belastungen zu sch&uuml;tzen. Diese drohenden Belastungen, sowohl finanzieller als auch b&uuml;rokratischer Natur, sind mit ein Grund, warum sich immer weniger Jung&auml;rzte f&uuml;r eine Kassenpraxis interessieren.</p> <h2>Niemand ist sicher vor Datenraub</h2> <p>ELGA nimmt unserem &ouml;sterreichischen Gesundheitssystem das menschliche Antlitz und birgt die Gefahr in sich, dass die Daten aus ELGA missbraucht werden, wenn sie einmal in die falschen H&auml;nde geraten! Zu glauben, dass die ELGA-Daten jemals sicher vor Datenklau sein k&ouml;nnten, bleibt nach unz&auml;hligen Datenmissbrauchsskandalen in j&uuml;ngster Vergangenheit nicht mehr als ein Wunschdenken.<br /> Ich habe seit 2014 mehrmals den Versuch unternommen, mittels eines Antrages auf Aufhebung des ELGA-Gesetzes den VfGH dazu zu bewegen, eine Entscheidung zu treffen. Bis jetzt aber hat der Vf- GH meine durch meinen Anwalt sehr klar formulierten Antr&auml;ge nie verhandelt und immer wieder zur&uuml;ckgewiesen, ohne endlich ein Urteil zu f&auml;llen.</p> <h2>Neuer Antrag beim VfGH</h2> <p>Ich habe mich nun entschlossen, nochmals einen Antrag beim VfGH einzubringen, der besonders darauf hinweist, dass die B&uuml;rger zuerst ihre Zustimmung geben m&uuml;ssten, bevor sie in ELGA registriert sind (Opt-in). Bis jetzt gilt n&auml;mlich die Regelung, dass jeder Versicherte automatisch an ELGA teilnimmt und sich erst m&uuml;hsam abmelden muss, wenn er das nicht m&ouml;chte (Opt-out).<br /> Die &ouml;sterreichische Bundesregierung begr&uuml;ndet dieses Vorgehen damit, dass bei freiwilliger Teilnahme an ELGA sich zu wenige Patienten einschreiben w&uuml;rden. &ndash; Das zeigt eigentlich schon, wie die Verantwortlichen ELGA selbst einsch&auml;tzen!</p></p>
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