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Keine Impfpflicht, aber Versetzungsmöglichkeit

<p class="article-content"><p><strong>Laut Rechtsauskunft des Gesundheitsministeriums hat der Arbeitgeber &ndash; also der Betreiber einer Krankenanstalt &ndash; sehr wohl das Recht, seine Angestellten nach Impfungen zu fragen, sofern diese Angestellten auf Abteilungen mit &shy;besonders vulnerablen Patienten &ndash; z.B. Neonatologie, P&auml;diatrie, Geburtshilfe, Onkologie, Transplantationsmedizin &minus; arbeiten. Wenn nun ein solcher Angestellter entweder angibt, nicht geimpft zu sein, oder die Auskunft verweigert, was geschieht dann?</strong><br /><strong>P. Rendi-Wagner:</strong> Hier muss man zwei Situationen unterscheiden, n&auml;mlich einerseits neu einzustellendes, andererseits schon bestehendes Personal.<br /> Was die Einstellung betrifft, so hat der Arbeitgeber, also z.B. der Spitalserhalter, das Recht, nach dem Impfstatus im Hinblick auf spezifische, relevante Infektionskrankheiten zu fragen. Zwar hat nun der potenzielle Angestellte das Recht, diese Auskunft zu verweigern. Das ist aber dann f&uuml;r den Spitalserhalter ein valider Grund, die Bewerbung dieser Person nicht zu ber&uuml;cksichtigen.<br /> <br /> Die zweite Situation betrifft bereits angestelltes Personal, das auf den von Ihnen schon genannten Stationen arbeitet. Auch hier hat der Arbeitgeber ein Fragerecht nach dem Impfstatus. Wird dieser offengelegt, so darf der Arbeitgeber ggf. eine Impfung anbieten, um den Impfstatus zu vervollst&auml;ndigen. Wird dies nicht angenommen oder die Auskunft &uuml;ber den Impfstatus verweigert, hat der Dienstgeber zwar kein Entlassungs-, aber ein Versetzungsrecht. Das ist allerdings im Arbeitsalltag im &shy;Krankenhaus nicht immer ganz einfach.<br /> <br /><strong> Ist an dieser gesetzlichen Situation eigentlich irgendetwas neu?</strong><br /> <strong>P. Rendi-Wagner:</strong> Nein, durchaus nicht. Das war schon bisher so, aber viele Spitalserhalter waren sich dieser Rechte bisher einfach nicht bewusst. Deshalb war es uns wichtig, diese Fakten in &shy;unserer Brosch&uuml;re darzustellen.<br /> <br /><strong> Wer hat die Kosten f&uuml;r solche Nachimpfungen zu tragen?</strong><br /> <strong>P. Rendi-Wagner:</strong> Die muss, sofern es sich um beruflich relevante Impfungen handelt, der Dienstgeber tragen.<br /> <br /><strong> Auf welche Impfungen bezieht sich dieses Fragerecht eigentlich? Sind das alle, die im &Ouml;sterreichischen Impfplan stehen?</strong><br /> <strong>P. Rendi-Wagner:</strong> Das h&auml;ngt vom jeweiligen T&auml;tigkeitsbereich ab und wird in den bereits 2012 ver&ouml;ffentlichten Empfehlungen zu &bdquo;Impfungen f&uuml;r MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens&ldquo;<sup>2</sup> im Detail dargelegt. Grunds&auml;tzlich k&ouml;nnte man nat&uuml;rlich sagen: Je breiter, desto besser, aber wie das im Einzelnen gehandhabt wird, sollte jedes Krankenhaus bzw. jede Abteilung &ndash; nat&uuml;rlich auf Basis der vorhandenen Empfehlungen &ndash; f&uuml;r sich festlegen.<br /> Vor allem ist hier unter anderem an hochkontagi&ouml;se Erkrankungen wie z.B. Masern oder Varizellen zu denken, die etwa f&uuml;r Neugeborene oder immunsupprimierte Patienten besonders gef&auml;hrlich sind. Dies gilt ebenso f&uuml;r Hepatitis B. &Uuml;brigens sprechen wir hier ja nicht nur vom Schutz der Patienten &ndash; obwohl das nat&uuml;rlich ein wichtiges Element darstellt; aber der zweite Aspekt, der hier ebenfalls eine wesentliche Rolle spielt, ist der Schutz der Arbeitnehmer. Hier spielt die F&uuml;rsorgepflicht des Arbeitgebers hinein.<br /> <br /> <strong>Die Ablehnung einer Impfpflicht, auch f&uuml;r Gesundheitspersonal, wird mit dem Recht auf Schutz der Privatsph&auml;re begr&uuml;ndet, das in der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Andererseits hat aber doch ein Patient im Krankenhaus auch das Recht, bestm&ouml;glich behandelt und gesch&uuml;tzt zu werden. Ein Widerspruch?</strong><br /> <strong>P. Rendi-Wagner:</strong> Wir wollen in &Ouml;sterreich unter normalen Gegebenheiten keine Zwangsbehandlungen und somit auch keine Zwangsimpfungen haben. Und Impfungen sind ja nun einmal ein sehr polarisierendes Thema. Deshalb denke ich, dass man hier mit dem Frage- und Versetzungsrecht einen guten Kompromiss gefunden hat. Eine im Prinzip analoge Rechtslage besteht ja auch in anderen Bereichen, wie z.B. Kinderg&auml;rten et cetera.<br /> <br /> <strong>Sie haben ja bereits erw&auml;hnt, dass es zu diesem Thema bisher eine gewisse Unklarheit bei den Krankenhaustr&auml;gern gab. Wie wird denn das heute in den &ouml;sterreichischen Krankenh&auml;usern gelebt? &Auml;ndert sich da etwas?</strong><br /> <strong>P. Rendi-Wagner:</strong> Was wir tun k&ouml;nnen, ist, &uuml;ber die Rechtslage aufzukl&auml;ren. Das haben wir mit der vorliegenden Brosch&uuml;re sowie den Fachempfehlungen &bdquo;Impfungen f&uuml;r MitarbeiterInnen des Gesundheits&shy;wesens&ldquo;2 getan. Die R&uuml;ckmeldungen, die wir bekommen, deuten darauf hin, dass die Awareness auf diesem Gebiet unter den Verantwortlichen in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Das betrifft &uuml;brigens nicht nur das gesamte Krankenhauspersonal, sondern man muss nat&uuml;rlich auch die Auszubildenden in Medizin und Pflegedienst einbeziehen.<br /> <br /><strong> Was sind f&uuml;r Sie die n&auml;chsten Schritte?</strong><br /> <strong>P. Rendi-Wagner:</strong> Wir veranstalten im Ministerium auch heuer im Herbst wieder die sogenannten Impfgespr&auml;che, zu denen Vertreter aller Entscheidungstr&auml;ger sowie Experten eingeladen werden und wo wir diesmal eine gro&szlig;e Diskussionsrunde ausschlie&szlig;lich diesem Thema widmen wollen.<br /> <br /><strong> Wir danken f&uuml;r dieses Gespr&auml;ch!</strong></p> <p>Lesen Sie auch: <a href="7645">BMGF informiert: Impfungen bei Krankenhauspersonal</a></p></p> <p class="article-footer"> <a class="literatur" data-toggle="collapse" href="#collapseLiteratur" aria-expanded="false" aria-controls="collapseLiteratur" >Literatur</a> <div class="collapse" id="collapseLiteratur"> <p><strong>2</strong>) Diese Publikation ist auf der Homepage des Gesundheitsministeriums unter <a href="http://www.bmgf.gv.at/home/Impfempfehlungen_Gesundheitspersonal" target="_blank">http://www.bmgf.gv.at/home/Impfempfehlungen_Gesundheitspersonal</a> als pdf-Datei abrufbar.</p> </div> </p>
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