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<p class="article-intro">Nicht nur in Vorwahlkampfzeiten zur NÖ-Wahl, auch danach hält Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner an der „Initiative Landarzt“ fest (siehe auch den Beitrag von Dr. Geppert in dieser Ausgabe).</p>
<hr />
<p class="article-content"><p>Das „NÖ-Landärzte-Paket“ setzt sich folgende Ziele:</p> <ul> <li>Schaffung moderner Arbeitsplätze durch Gruppenpraxen und Gesundheitszentren inklusive neuer flexibler Dienstverhältnisse</li> <li>Landarzt-Garantie: Betreuung nicht besetzbarer Landarzt-Praxen durch Allgemeinmediziner der Landeskliniken</li> <li>Aufwertung der Landarzt-Leistungen</li> <li>Medizinische Nachwuchsförderung</li> <li>Einstiegsprämie für Landärzte</li> </ul> <p>Halten wir fest: Die Versorgung der Bevölkerung im niedergelassenen Bereich ist Aufgabe der Sozialversicherungsträger, nicht jedoch der Bundesländer. Dies regelt das ASVG in aller Deutlichkeit (§§342 ff ASVG). Wenn sich nunmehr ein Bundesland wie NÖ gezwungen sieht, im niedergelassenen Bereich die medizinische Versorgung der Bevölkerung insbesondere am Land sicherzustellen, muss man sich wohl zunächst die Frage stellen, warum das System des ASVG nicht mehr überall bestens funktioniert. Dies soll nur in Stichworten erfolgen:</p> <ul> <li>stetige Senkung der Honorare (unter Mitwirkung der ärztlichen Standesvertretung)</li> <li>als ungerecht empfundene Limitierungen und Deckelungen von Leistungen</li> <li>schlecht bezahlte Wochenendbereitschaftsdienste</li> <li>überbordende Verbürokratisierung (Chefarztpflicht, ABS, ELGA etc.)</li> <li>Misstrauen gegenüber den Ärzten durch systematisierte Kontrollen</li> <li>Verpflichtung zum Einsatz moderner EDV ohne angemessene Abgeltung</li> <li>unattraktive Modelle der Zusammenarbeit, teilweise mit Honorarabschlägen</li> <li>keine Anstellung von Ärzten bei Kassenärzten usw.</li> </ul> <h2>Aufwertung der Landarzt-Leistungen</h2> <p>Jetzt will das Land NÖ Landarzt-Leistungen aufwerten. Wie soll das geschehen? Die Honorarordnungen, die die Tarife für die von Ärzten erbrachten Leistungen regeln, werden von den Gesamtvertragsparteien, also den Sozialversicherungsträgern und den Ärztekammern, beschlossen. Das ASVG sieht keinerlei Mitspracherecht von einzelnen Bundesländern beim Abschluss von Gesamtverträgen vor. Will das Land NÖ etwa die bestehenden Leistungskataloge ergänzen, indem das Land die Differenz zwischen der Honorierung durch Sozialversicherungsträger und einer angemessenen Entlohnung ärztlicher Leistungen übernimmt? Reicht eine Einstiegsprämie für Junglandärzte überhaupt aus? Müssten nicht noch zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden? Warum wurde der nö. Gemeindearzt abgeschafft, dessen Pensionsgarantie für viele Jungärzte Anreiz war, aufs Land zu gehen? Mit seiner Abschaffung entfiel für niederösterreichische Gemeinden auch die Verpflichtung, für angemessene Ordinationsräumlichkeiten zu angemessenen Bedingungen zu sorgen. Die Kernfrage aber ist: Wieso soll nunmehr jeder Steuerzahler für das Nichtfunktionieren des ASVG-Systems aufkommen, das eigentlich von den Beitragspflichtigen finanziert werden sollte?<br /> Es dürfte jedermann einleuchten, dass größere Gruppenpraxen und Primärversorgungseinrichtungen, wenn überhaupt, nur in Stadtnähe oder in Ballungszentren funktionieren können, am Land aber zu einer nicht zu finanzierenden Überversorgung führen würden. Auch in Zukunft wird die Landmedizin hauptsächlich durch Einzelordinationen sichergestellt werden müssen, wenn die Politik Patienten nicht weite Wege zum Allgemeinmediziner aufbürden will. Wenn Ärzten in solchen Einzelordinationen eine angemessene Honorierung geboten wird und flexible Vertretungsregelungen ermöglicht werden, wird es auch in Zukunft genug Ärzte geben, die als Allgemeinmediziner aufs Land gehen werden.<br /> Kein Allheilmittel, allenfalls eine punktuelle Erleichterung wird die allgemeinmedizinische Betreuung der Bevölkerung durch angestellte Allgemeinmediziner der NÖ Landeskliniken-Holding darstellen. Zudem sind wichtige juristische Fragen völlig ungeklärt:<br /> In welchen Ordinationen ordinieren diese Ärzte? Wer bezahlt die Miete für die Ordinationsräumlichkeiten, die sich in Mietobjekten befinden? Das Land NÖ? Was, wenn überhaupt keine passenden Räumlichkeiten vorhanden sind? Wer stellt die Ordinationseinrichtung und den Ordinationsbedarf zur Verfügung, wer stellt die Ordinationsgehilfen an?<br /> Wie oft ordinieren solche Ärzte? Werden sie pauschal honoriert (was keinen Arbeitsanreiz darstellt) oder so wie Kassenärzte nach Einzelleistungen? Wer bezahlt das Honorar? Das Land NÖ respektive die NÖ Landeskliniken-Holding in Form von Gehältern, obwohl weder Land noch Landeskliniken- Holding für den niedergelassenen Bereich zuständig sind? Oder regressiert man an den Sozialversicherungsträgern? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Ist dies ausverhandelt?<br /> Was geschieht, wenn sich doch ein Arzt für eine solcherart behelfsmäßig besetzte Stelle interessiert? Welche Wettbewerbsnachteile erleiden niedergelassene Kassenallgemeinmediziner in solch einem System? Sind derartige Nachteile tragbar oder würden diese nur zu einer weiteren „Landflucht“ führen? Wer haftet für den Fall eines Behandlungsfehlers oder eines Aufklärungsmangels? Das Land NÖ als Dienstgeber, der angestellte Arzt selbst?<br /> Solange diese Fragen nicht (öffentlich) geklärt sind, ist Skepsis angebracht, ob das System überhaupt funktionieren kann. Eine dauerhafte Lösung stellt es aber sicher nicht dar.</p></p>