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Haarfarben

<p class="article-intro">Die Farbe der Haare trägt nachhaltig zum Gesamteindruck bei. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass mehr als die Hälfte aller Frauen in Österreich mithilfe kosmetischer Mittel beim Coiffeur oder zu Hause die natürliche Haarfarbe verändern. Wie wirken Haarfarben? Und sind sie wirklich sicher?</p> <p class="article-content"><div id="keypoints"> <h2>Key Points</h2> <ul> <li>Haare werden durch Abbau des nat&uuml;rlichen Pigments Melanin mit Wasserstoffperoxid und weiteren Oxidationsmitteln blondiert.</li> <li>Oxidative Haarfarben enthalten Farbstoffvorl&auml;ufer, die erst im Haar mit Wasserstoffperoxid zu den gew&uuml;nschten Haarfarben reagieren. Nur direktziehende Haarfarben, die geringe Marktbedeutung haben, lagern direkt farbige Stoffe an die Haarfaser an.</li> <li>Ein Krebsrisiko durch Haarfarben besteht nicht. Entwicklungsbedarf besteht aber bei der Vermeidung von Allergien durch Haar&shy;farben.</li> </ul> </div> <p>Aus Sicht des Chemikers gibt es grunds&auml;tzlich drei Arten von Produkten zum Ver&auml;ndern der Haarfarbe: Blondierungen, oxidative Haarfarben und direktziehende Haarfarben.<br /> Beim Blondieren von Haaren als Str&auml;hnenanwendung oder auf dem gesamten Kopf wird der nat&uuml;rliche Haarfarbstoff Melanin abgebaut. Als Blondiermittel wird vor allem Wasserstoffperoxid eingesetzt. Konzentrationen von bis zu 12 % sind in der EU-Kosmetikverordnung f&uuml;r die Haarbehandlung erlaubt. Um der kinetischen Tr&auml;gheit von Wasserstoffperoxid entgegenzuwirken, werden der Mischung meist Peroxodisulfate zugesetzt. Mit solchen Mischungen sind Aufhellungen &uuml;ber 8 Tonh&ouml;hen m&ouml;glich. Meistens enthalten sie einen Ammonium/Ammoniak-Puffer, der den pH-Wert in einem f&uuml;r die Kopfhaut vertr&auml;glichen und gleichzeitig f&uuml;r die Oxidationswirkung des Wasserstoffperoxids ausreichend alkalischen Bereich stabilisiert. Ethanolamin ist ein anderes weitverbreitetes Alkalisierungsmittel.</p> <h2>Keine Wirkung ohne unerw&uuml;nschte Wirkung</h2> <p>Beim Behandeln von Haaren mit Wasserstoffperoxid kommt es nicht nur wie gew&uuml;nscht zum Abbau von Melanin. Auch das Haarkeratin wird durch die Oxidationsmittel angegriffen: Vor allem Schwefel-Schwefel-Br&uuml;cken, die die innere Haarstruktur stabilisieren, werden irreversibel gespalten und so Cystin zu Cys&shy;tein oxidiert. Auch andere Aminos&auml;uren in der Peptidstruktur der Haare werden oxidiert, sodass negative Ladungen entstehen, die f&uuml;r schlechtere kosmetische Eigenschaften des Haares bis hin zu Spliss verantwortlich sind. Mildern lassen sich diese Effekte durch Befolgen der Anwendungshinweise des Herstellers und nach dem F&auml;rben durch Haarpflegeprodukte f&uuml;r koloriertes Haar.<br /> Auch in oxidativen Kolorationen kommt Wasserstoffperoxid zum Einsatz und &uuml;bernimmt in &ndash; im Vergleich zu Blondierungen &ndash; geringeren Konzentrationen von meist 6 % eine doppelte Rolle: Einerseits baut Wasserstoffperoxid auch in diesen Produkten Melanin im Haar ab, sodass die neue Farbe besser zur Geltung kommt, andererseits wird durch Wasserstoffperoxid die Reaktion von Farbstoffbasen mit Farbstoffkupplern gestartet. Denn oxidative Kolorationen enthalten Farbstoffvorl&auml;ufer, die selbst nicht farbig sind. Diese relativ kleinen Molek&uuml;le wie para-Phenylendiamin, para-Toluylendiamin oder Resorcin sind in der Lage, in die vom Wasser aufgequollene Haarfaser einzudringen. Dort startet Wasserstoffperoxid die Reaktionen der Farbstoffvorl&auml;ufer, bei denen die gew&uuml;nschten farbigen Substanzen entstehen. Verbliebene Farbstoffvorl&auml;ufer werden anschlie&szlig;end ausgewaschen.</p> <h2>Was steckt wirklich dahinter?</h2> <p>Als &bdquo;Gruppe III&ldquo; bezeichnen die Hersteller oxidative Kolorationen, mit denen um bis zu 4 Tonh&ouml;hen aufgehellt werden kann, mit denen auch wei&szlig;e Haare komplett abgedeckt werden k&ouml;nnen und mit denen extreme Reflexe erzeugt werden k&ouml;nnen. In der Regel enthalten Haarfarben der &bdquo;Gruppe III&ldquo; Ammoniak, mittlerweile gibt es aber auch andere Technologien.<br /> <br /> Als &bdquo;Gruppe II&ldquo; werden sogenannte Intensivt&ouml;nungen oder Ton-in-Ton-Kolorationen bezeichnet, die ebenfalls oxidativ f&auml;rben, allerdings mit verminderter Konzentration an Wasserstoffperoxid und in der Regel mit Ethanolamin als Alkalisierungsmittel wirken. Mit Haarfarben der &bdquo;Grupppe II&ldquo; gelingt die vollst&auml;ndige Abdeckung eines Anteils an wei&szlig;en Haaren nur bis etwa 50 % , die Produkte hellen fast nicht auf, und intensive Reflexe k&ouml;nnen nicht erzielt werden. Haarfarben der Gruppen III und II ist die Verwendung von Wasserstoffperoxid gemeinsam und damit in zunehmend abgeschw&auml;chter Weise die oben dargestellte haarsch&auml;digende Wirkung.<br /> <br /> Direktziehende Haarfarben (&bdquo;Gruppe I&ldquo;) enthalten direkt f&auml;rbende, am Haar haftende Farbstoffe. Mit diesen Produkten, die eine vergleichsweise geringe Marktbedeutung haben, lassen sich graue Haare kaum abdecken, und die Farben halten von nur einer bis hin zu mehreren Haarw&auml;schen.</p> <h2>Positivliste der EU-Kommission im Entstehen</h2> <p>Farbstoffvorl&auml;ufer in oxidativen Kolorationen sind meist aromatische Amine. In mehreren epidemiologischen Studien wurde nach einem Zusammenhang zwischen Haarfarben und Krebs, vor allem Blasenkrebs, geforscht. Schlie&szlig;lich hat die Europ&auml;ische Kommission den als &bdquo;Haarfarbstrategie&ldquo; bezeichneten umfangreichen Prozess angesto&szlig;en: Die Industrie wurde aufgefordert, alle Farbstoffvorl&auml;ufer und alle direktziehenden Haarfarbstoffe zu benennen, die mit Studien toxikologisch abgesichert werden mussten. Alle &uuml;brigen Farbstoffe wurden selbst ohne Vorliegen von toxikologischen Bedenken verboten. F&uuml;r jeden einzelnen Farbstoffvorl&auml;ufer wurden Dossiers beim wissenschaftlichen Gremium der Europ&auml;ischen Kommission eingereicht und bewertet. Gleiches wurde f&uuml;r die Reaktionsprodukte im Haarf&auml;rbeprozess durchgef&uuml;hrt. Nach dem Ende der Bewertungen durch das wissenschaftliche Beratergremium wird die Europ&auml;ische Kommission eine Positivliste f&uuml;r Haarfarben ver&ouml;ffentlichen.<br /> <br /> Auf der Basis der Haarfarbstrategie und ihrer Ergebnisse hat der Pr&auml;sident des deutschen Bundesinstituts f&uuml;r Risikobewertung (BfR) 2009 erkl&auml;rt: &bdquo;Ein Krebsrisiko durch Haarf&auml;rbemittel besteht f&uuml;r Verbraucherinnen und Verbraucher nicht.&ldquo; Die problematischen Substanzen seien seit vielen Jahren verboten. Forschungsbedarf bestehe aber bei Allergien durch Haarf&auml;rbemittel.</p> <h2>Allergierisiko nicht auszuschlie&szlig;en</h2> <p>Auf das Allergierisiko muss auf Haarfarbverpackungen hingewiesen werden, denn die haupts&auml;chlich daf&uuml;r verantwortlichen Farbstoffvorl&auml;ufer sind unverzichtbar. Eine Reihe von Ma&szlig;nahmen mit dem Ziel der Vermeidung des Hautkontakts mit den Farbstoffvorl&auml;ufern wird Endverbrauchern empfohlen, und Coiffeure werden entsprechend belehrt und geschult.<br /> <br /> Als weiteres Risiko wurden sogenannte Henna-Tattoos erkannt. Denn wenn in die Farbe eines solchen Tattoos para-Phenylendiamin gemischt wird, kann dieser Stoff im Tattoo auf der Haut Sensibilisierungen verursachen, die beim F&auml;rben von Haaren zu allergischen Reaktionen f&uuml;hren. Zwar ist para-Phenylendiamin zum F&auml;rben der Haut in der EU verboten, doch das gilt nicht oder wird nicht &uuml;berwacht in exotischen L&auml;ndern, in denen Touristen gerne solche Versch&ouml;nerungen ihrer Haut durchf&uuml;hren lassen.</p></p>
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