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Selbstverständlichkeit, Ideal oder Luxus?

Sexuelle Rechte im Unterricht der Sexualaufklärung

<p class="article-intro">Gemäss WHO gelten die sexualitätsbezogenen Menschenrechte sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene (2006).<sup>1</sup> Um sie wahrnehmen zu können, ist es notwendig, sie zu kennen. Doch wie werden die sexuellen Rechte in den Unterricht der Sexualaufklärung integriert? Das Schweizer Forschungsprojekt der Fachhochschulen Genf und Luzern und der Universität Genf zu den sexuellen Rechten und der Sexualaufklärung zeigt die bestehenden Lücken auf und empfiehlt eine konsequente Thematisierung.</p> <p class="article-content"><div id="keypoints"> <h2>Keypoints</h2> <ul> <li>Es braucht Programme f&uuml;r eine ganzheitliche Sexualaufkl&auml;rung, die von allen Akteur_innen aus den Bereichen Schul-, Gesundheits- und Sozialwesen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, umgesetzt werden.</li> <li>Die Forschungsgruppe empfiehlt, die sexuellen Rechte konsequent zu erw&auml;hnen und zu erkl&auml;ren, wenn Themen der sexuellen Gesundheit behandelt werden: z.B. Schwangerschaftsabbruch, Verh&uuml;tung, sexuelle Orientierung, sexualisierte Gewalt, Sexualit&auml;t in den Medien usw.</li> <li>Die Auseinandersetzung mit den sexuellen Rechten f&ouml;rdert eine professionelle Haltung in Bezug auf die Themen der sexuellen Gesundheit, unabh&auml;ngig davon, ob man als Lehrperson, Sozialarbeiter_ in, &Auml;rztin, Arzt, Hebamme oder Pflegefachperson mit Jugendlichen (selbstverst&auml;ndlich aber auch mit Erwachsenen) zu tun hat.</li> </ul> </div> <p>Es ist ein grosses Anliegen der &ouml;ffentlichen Gesundheit, ungewollte Schwangerschaften, Ansteckungen mit HIV/STI und sexualisierte Gewalt zu verhindern. Sexualaufkl&auml;rung gilt in Bezug auf sexualit&auml;tsbezogene Risiken als breit anerkanntes Pr&auml;ventionsinstrument. Seit dem Jahr 2000 setzt sich jedoch zunehmend ein ganzheitlicher, weniger risikoorientierter Ansatz im Bereich der sexuellen Gesundheit und damit auch in der Sexualaufkl&auml;rung durch. Die International Planned Parenthood Federation (IPPF) hat im Jahr 2006 einen Referenzrahmen f&uuml;r die umfassende Sexualaufkl&auml;rung entwickelt, der auf den Menschenrechten beruht und einen positiven Ansatz von Sexualit&auml;t verfolgt.<sup>2</sup> Dieses Konzept wurde 2010 von einer Expert_innengruppe unter der Federf&uuml;hrung der WHO Europa und der Bundeszentrale f&uuml;r gesundheitliche Aufkl&auml;rung (BZgA) in Deutschland aufgegriffen, woraus die &laquo;Standards f&uuml;r ganzheitliche Sexualaufkl&auml;rung in Europa&raquo; entwickelt wurden. Diese Standards definieren Sexualaufkl&auml;rung wie folgt:<sup>3</sup></p> <p><em>&laquo;Sexualaufkl&auml;rung bef&auml;higt Kinder und Jugendliche, Entscheidungen zu treffen, die ihr Leben qualitativ bereichern und zu einer von Mitgef&uuml;hl und Gerechtigkeit gepr&auml;gten Gesellschaft beitragen. [&hellip;] Dar&uuml;ber hinaus sollten international anerkannte Menschenrechte die Grundlage f&uuml;r Sexualaufkl&auml;rung bilden. Dies gilt insbesondere f&uuml;r das Recht auf Information, das Vorrang vor der Pr&auml;vention von Krankheiten und Gesundheitsbeeintr&auml;chtigungen hat.&raquo;</em></p> <p>Dieser Ansatz betont in erster Linie das positive Potenzial von Sexualit&auml;t und sieht in ihr eine potenzielle Quelle des Wohlbefindens..<br /> Das Recht auf schulische Sexualaufkl&auml;rung ist in der Schweiz zwar anerkannt (Bericht des Bundesrats in Erf&uuml;llung des Postulates 14.4115 Regazzi vom 10. Dezember 2014 [2018]),<sup>4</sup> da jedoch die Bildung in der Kompetenz der Kantone liegt, existiert keine nationale Strategie dazu. Die Umsetzung von Sexualaufkl&auml;rung ist regional sehr verschieden. Die gr&ouml;ssten Unterschiede ergeben sich zwischen den Sprachregionen:</p> <ul> <li>Deutschschweiz: Die Lehrpersonen selbst sind f&uuml;r Sexualaufkl&auml;rung zust&auml;ndig. Umfang und Qualit&auml;t des Unterrichts h&auml;ngen oft vom Engagement der Schule oder der Lehrperson ab. In vielen Kantonen gibt es Fachstellen f&uuml;r sexuelle Gesundheit, die erg&auml;nzende, meist vom Kanton subventionierte Unterrichtssequenzen zu Sexualaufkl&auml;rung anbieten.</li> <li>Franz&ouml;sische Schweiz: An fast allen Schulen findet kontinuierliche Sexualaufkl&auml;rung durch externe Fachpersonen der sexuellen Gesundheit statt.</li> <li>Italienische Schweiz: Eine Gruppe von Ausbildungs-Coaches steht den Lehrpersonen zur Verf&uuml;gung, um sie im Bereich der Sexualaufkl&auml;rung zu unterst&uuml;tzen. In der Sekundarschule und im postobligatorischen Bereich intervenieren externe Fachpersonen der sexuellen Gesundheit, um die Sexualaufkl&auml;rung zu erg&auml;nzen.</li> </ul> <h2>Studie zum Stellenwert sexueller Rechte im Sexualaufkl&auml;rungsunterricht</h2> <p>Bei dieser heterogenen Umsetzung von Sexualaufkl&auml;rung stellte sich die Frage, welchen Platz die sexuellen Rechte in den verschiedenen Modellen von schulischer Sexualaufkl&auml;rung einnehmen. Das nationale Forschungsprojekt &laquo;Parler des droits sexuels &agrave; l&rsquo;&eacute;cole? Une &eacute;vidence, un id&eacute;al ou un luxe? Perceptions et pratiques des parents, des jeunes, des enseignant.e.s et des sp&eacute;cialistes de l&rsquo;&eacute;ducation sexuelle&raquo; ging dieser Frage nach.<sup>5</sup> Die Ergebnisse dieser Studie werden im Folgenden dargestellt.</p> <h2>Methodik</h2> <p>Der Studie lag ein exploratives und qualitatives Forschungsdesign zugrunde. Sie wurde zwischen 2015 und 2018 in der Schweiz durchgef&uuml;hrt. Die Studie untersuchte, inwiefern die sexuellen Rechte gem&auml;ss der IPPF-Erkl&auml;rung (2008) in der Sexualaufkl&auml;rung behandelt werden, wobei der Fokus auf der Sexualerziehung innerhalb der Familie und der Sexualaufkl&auml;rung in der Schule lag. 2016 wurden insgesamt 28 Interviews mit Eltern durchgef&uuml;hrt, die mindestens ein Kind im Alter von 13 bis 16 Jahren hatten. Zus&auml;tzlich wurden 70 Jugendliche dieser Altersgruppe in 14 geschlechtergetrennten Fokusgruppen von 3 bis 6 Teilnehmenden mittels Fallvignetten befragt. Zum Schluss wurden 24 Berufspersonen aus dem Aktionsfeld der Schule befragt, darunter Lehrpersonen der Biologie, Klassenlehrpersonen, Fachpersonen der sexuellen Gesundheit, Peer Educators, Schulkrankenschwestern und Schulsozialarbeitende.</p> <h2>Ergebnisse</h2> <p>Der rechtebasierte Ansatz der Sexualaufkl&auml;rung wurde von allen Berufspersonen als relevant erachtet. Lehrpersonen gaben jedoch an, im Unterricht nur selten &uuml;ber die sexuellen Rechte zu sprechen, weil diese nicht Teil des Lehrplans seien. In schulerg&auml;nzenden Angeboten, wie z.B. Sexualaufkl&auml;rung durch Fachpersonen der sexuellen Gesundheit, Peer-Projekten und Schulprojekten (bspw. zur Pr&auml;vention vor sexualisierter Gewalt), wurden die sexuellen Rechte sehr viel h&auml;ufiger thematisiert; insbesondere jene Rechte, die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag standen. Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse zeigen auf, welche Rechte in der Schule behandelt oder vernachl&auml;ssigt wurden und zu welchen Rechten es kontroverse Meinungen gab. Die Ergebnisse zeigen auch die Diskrepanzen zwischen der Wahrnehmung der Eltern, den Erwartungen der Jugendlichen und dem in der Schule angebotenen Unterricht auf.</p> <p><strong>In der Schule behandelte Rechte</strong><br /> Ein zentrales Recht, um den Zugang zu Dienstleistungen des Gesundheitswesens zu garantieren, sind das Recht auf Gesundheit und das Recht, vom wissenschaftlichen Fortschritt zu profitieren (Art. 7 der IPPFDeklaration &uuml;ber die sexuellen Rechte von 2008).<sup>6</sup> Dieses Recht wurde mit den Eltern und den Jugendlichen am Beispiel der Beratung und der medizinischen Behandlung im Falle einer ungewollten Schwangerschaft und dem Schwangerschaftsabbruch thematisiert. Die befragten Eltern waren mehrheitlich der Meinung, dass &laquo;Schwangerschaft &raquo; zu diesem Zeitpunkt noch kein relevantes Thema darstelle, geschweige denn der &laquo;Schwangerschaftsabbruch&raquo;. Als Grund wurde vielfach angegeben, dass die Kinder noch zu jung seien bzw. dass dieses Recht f&uuml;r Jugendliche nicht aktuell sei und es daher innerhalb der Familie noch nicht thematisiert worden sei. Erst im Falle einer ungewollten Schwangerschaft beim eigenen Kind &laquo;m&uuml;sste man &uuml;ber den Abbruch sprechen&raquo; und es w&auml;re &laquo;wichtig, dass man auf entsprechende Beratungsangebote zur&uuml;ckgreifen k&ouml;nnte&raquo;.<br /> Jugendliche haben sich in der Diskussion &uuml;ber ungewollte Schwangerschaft klar f&uuml;r den Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. Dabei schien es f&uuml;r die Jugendlichen wichtig zu sein, dass M&auml;dchen und Frauen eine &laquo;selbstbestimmte Entscheidung f&uuml;r oder gegen eine Schwangerschaft &raquo; treffen k&ouml;nnten. Zentral waren f&uuml;r sie dabei der &laquo;Einbezug der Eltern&raquo; bzw. des famili&auml;ren Umfelds und &laquo;das Suchen des Gespr&auml;chs mit dem Freund&raquo;.<br /> Unter Berufspersonen wurden Unterschiede in der Wahrnehmung und der Ber&uuml;cksichtigung dieses Rechts festgestellt. F&uuml;r die meisten Fachpersonen der sexuellen Gesundheit war die Behandlung des Rechts unerl&auml;sslich und nahm einen wichtigen Platz im Unterricht ein; insbesondere im Zusammenhang mit dem Recht auf Information (zu Verh&uuml;tungsmitteln, Schwangerschaftsabbruch oder HIV/STI).<br /> Lediglich eine Minderheit der Berufspersonen im Schulbereich (und ausschliesslich in der Deutschschweiz) verzichtete darauf, das Recht auf Gesundheit im Unterricht zu behandeln, und erachtete es aufgrund des Alters der Kinder und Jugendlichen als irrelevant.<br /> Im Vergleich der Ergebnisse zu den zehn sexuellen Rechten der IPPF-Erkl&auml;rung von 20086 zeigte sich, dass das Recht auf Gesundheit im Zentrum der schulischen Sexualaufkl&auml;rung stand. Diese Erkenntnis wurde durch die quantitative Umfrage des IUMSP best&auml;tigt,<sup>7</sup> in der 90 % der befragten jungen Erwachsenen der Meinung waren, ihr Wissen in Bezug auf Verh&uuml;tung und HIV/STI-Pr&auml;vention sei ausreichend. Es wurden jedoch auch weitere Rechte ausf&uuml;hrlich in der Schule behandelt: das Recht auf Gleichstellung unabh&auml;ngig von Geschlecht, Sexualit&auml;t oder Gender; das Recht auf k&ouml;rperliche Unversehrtheit; das Recht auf Privatsph&auml;re; das Recht auf freie Meinungs&auml;usserung und das Recht auf Information und Bildung.</p> <p><strong>Kontroverse Ansichten zur Behandlung sexueller Rechte</strong><br /> Das Recht auf Selbstbestimmung wurde je nach befragter Person als mehr oder weniger schwierig zu behandeln angesehen: F&uuml;r Berufspersonen im schulischen Umfeld stellt es eine Herausforderung dar, dieses Recht mit Sch&uuml;ler_innen zu behandeln, die aus einem soziokulturellen Umfeld stammten, in dem die Selbstbestimmung in Bezug auf Sexualit&auml;t und Fortpflanzung beschnitten war. Um komplexe Themen wie Zwangsheirat, hohen Erwartungsdruck bez&uuml;glich Familiengr&uuml;ndung, Ablehnung von Homosexualit&auml;t usw. differenziert behandeln zu k&ouml;nnen, bed&uuml;rfe es sehr viel mehr Zeit, als zur Verf&uuml;gung stand.</p> <p><strong>Von der Schule vernachl&auml;ssigte Rechte</strong><br /> Die Studie zeigte auf, dass einige Rechte in der Schule nicht behandelt wurden; so beispielsweise das Recht auf Entsch&auml;digung f&uuml;r Opfer von (sexueller) Gewalt. Der fehlende Auftrag oder die Einsch&auml;tzung, nicht &uuml;ber die notwendigen Kompetenzen zu verf&uuml;gen, wurden als Gr&uuml;nde daf&uuml;r genannt. Dieses Grundrecht &ndash; ein Meilenstein in der Politik gegen sexuelle Gewalt &ndash; blieb im Verborgenen, obwohl bekannt ist, dass statistisch gesehen in jeder Klasse mehrere Sch&uuml;ler_innen von (sexueller) Gewalt betroffen sind (Barrense-Dias et al., 2018).<sup>7</sup><br /> Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch wurde zwar von einigen Befragten als relevant erachtet; da es jedoch ein sehr pers&ouml;nliches Thema darstelle und Betroffene eine eigene Entscheidung treffen m&uuml;ssten, geh&ouml;re es nicht in der Schule thematisiert. Auch das Recht auf Gleichstellung wurde als bedeutend erachtet, insbesondere im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und LGBTI*. Andererseits wurde die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen selten im regul&auml;ren Unterricht thematisiert.<br /> Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde in der Regel nicht angesprochen oder gar ignoriert. Im Unterricht zur Sexualaufkl&auml;rung wurde das Recht nicht behandelt. Ein Vertreter eines Peer-Projektes der lateinischen Schweiz stellte hingegen fest, dass es insbesondere f&uuml;r die Emanzipation von Minderheiten ein bedeutendes Recht sei: &laquo;Es ist wichtig, dass Personen, die einer Minderheit angeh&ouml;ren, andere derselben Minderheit treffen k&ouml;nnen.&raquo;<br /> Des Weiteren wurde das Recht auf Partizipation sehr eng als ein Recht auf Teilnahme am Unterricht verstanden. Sowohl f&uuml;r Jugendliche als auch f&uuml;r Berufspersonen war es derart selbstverst&auml;ndlich, dass Jugendliche Anspruch auf Sexualaufkl&auml;rung haben bzw. dass Sexualaufkl&auml;rung obligatorisch ist, dass keine explizite Auseinandersetzung mit diesem Recht erfolgte. Berufspersonen, die dieses Recht behandelten, verstanden Partizipation ausschliesslich als Einbezug der Eltern.<br /> Partizipation im weiteren Sinn, d.h. die Mitgestaltung und Mitentscheidung bez&uuml;glich des Inhalts von Sexualaufkl&auml;rung, wurde nie erw&auml;hnt. Die Schilderungen zur Unterrichtspraxis von Fachpersonen der sexuellen Gesundheit zeigten jedoch auf, dass sie partizipative Ans&auml;tze verfolgten.</p> <h2>Fazit</h2> <p>Gem&auml;ss dem WHO-Regionalb&uuml;ro und der BZgA (2010/2011)<sup>3</sup> sollte jede Schule ein Programm f&uuml;r ganzheitliche Sexualaufkl&auml;rung entwickeln, das auf den Menschenrechten beruht. Die Interviews haben aufgezeigt, dass das Thematisieren der sexuellen Rechte in der Schule bef&uuml;rwortet wird. Die Umsetzung scheitert jedoch am Mangel an Kompetenzen der Berufspersonen im Umfeld der Schule und an der zur Verf&uuml;gung stehenden Zeit. Auch fehlt zum aktuellen Zeitpunkt ein expliziter Auftrag, die sexuellen Rechte im Rahmen des eigenen Unterrichtsfaches zu behandeln.<br /> Schulische Sexualaufkl&auml;rung in der Schweiz wird zurzeit von verschiedenen Berufsgruppen (Lehrpersonen, Fachpersonen der sexuellen Gesundheit, Schulkrankenschwestern, Schulsozialarbeitende usw.) oder von Peers durchgef&uuml;hrt. Diese Vielfalt birgt das Potenzial, dass Sexualaufkl&auml;rung aus verschiedenen Perspektiven erfolgt und damit verschiedene Dimensionen der sexuellen Gesundheit und Rechte umfasst. Die Forschungsgruppe empfiehlt deshalb, dass alle Akteur_innen im Bereich der schulischen, aber auch der ausserschulischen Sexualaufkl&auml;rung bei jeder Gelegenheit die Menschenrechte erkl&auml;ren und in Erinnerung rufen. Es gibt zahlreiche M&ouml;glichkeiten, dies zu tun: im Unterricht zur Sexualaufkl&auml;rung, wenn &uuml;ber Themen wie Sexualit&auml;t, Verh&uuml;tung, Pr&auml;vention von sexueller Gewalt oder sexuelle Vielfalt gesprochen wird. Aber auch in anderen F&auml;chern kann Bezug auf die sexuellen Rechte genommen werden: z.B. im Fachbereich Medien und Informatik, um Kompetenzen im Umgang mit neuen Medien zu erlangen. Auch bei Aktivit&auml;ten ausserhalb der Schule &ndash; bei einem Besuch auf einer Familienplanungsstelle oder bei einer Gyn&auml;kologin, einem Gyn&auml;kologen &ndash; bietet es sich an, den Bezug zu den sexuellen Rechten herzustellen. Indem die sexuellen Rechte in den Alltag von Jugendlichen integriert werden und eine stete Auseinandersetzung gef&ouml;rdert wird, &uuml;ben sich Jugendliche, die sexuellen Rechte gem&auml;ss ihrer Entwicklungsphase und ihrer gelebten Realit&auml;t wahrzunehmen.</p></p> <p class="article-footer"> <a class="literatur" data-toggle="collapse" href="#collapseLiteratur" aria-expanded="false" aria-controls="collapseLiteratur" >Literatur</a> <div class="collapse" id="collapseLiteratur"> <p><strong>1</strong> WHO (2006): Defining sexual health. Report of a technical consultation on sexual health, 28-31 January 2002. Zugriff 19.03.2019: https://www.who.int/reproductivehealth/publications/ sexual_health/defining_sexual_health.pdf <strong>2</strong> IPPF (2006): IPPF Framework for Comprehensive Sexuality Education (CSE). Zugriff 19.03.2019: https://www.ippf.org/sites/ default/files/ippf_framework_for_comprehensive_sexuality_ education.pdf <strong>3</strong> WHO-Regionalb&uuml;ro f&uuml;r Europa und BZgA (2010/2011 deutschsprachige Version): Standards f&uuml;r die Sexualaufkl&auml;rung in Europa. Rahmenkonzept f&uuml;r politische Entscheidungstr&auml;ger, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbeh&ouml;rden, Expertinnen und Experten. Zugriff 19.03.2019: https://www.alliance-educationsexuelle.ch/jt_ files/jt_files_filename_0006_275436544.pdf <strong>4</strong> Bericht des Bundesrats in Erf&uuml;llung des Postulates 14.4115 Regazzi vom 10. Dezember 2014 (2018): Pr&uuml;fung der Grundlagen zur Sexualaufkl&auml;rung. Zugriff 12.03.2019: https://www.bag.admin. ch/bag/de/home/gesund-leben/gesundheitsfoerderung- und-praevention/praevention-fuer-kinder-und-jugendliche/ sexualaufklaerung.html <strong>5</strong> Charmillot M et al.: Parler des droits sexuels &agrave; l&rsquo;&eacute;cole ? Une &eacute;vidence, un id&eacute;al ou un luxe? Perceptions et pratiques des parents, des jeunes, des enseignant.e.s et des sp&eacute;cialistes de l&rsquo;&eacute;ducation sexuelle. Wird demn&auml;chst ver&ouml;ffentlicht<strong> 6</strong> IPPF (2008): Sexuelle Rechte: Eine IPPF-Erkl&auml;rung. Zugriff 19.03.2019: https://www.alliance-educationsexuelle.ch/jt_ files/jt_files_filename_0012_2073132412.pdf <strong>7</strong> Barrense- Dias Y, Akre C, Berchtold A, Leeners B, Morselli D, Suris J-C (2018): Sexual health and behavior of young people in Switzerland. Lausanne: Institut universitaire de m&eacute;decine sociale et pr&eacute;ventive. Zugriff 19.03.2019: http://dx.doi. org/10.16908/issn.1660-7104/291</p> </div> </p>
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