<p class="article-intro">Gemäss WHO gelten die sexualitätsbezogenen Menschenrechte sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene (2006).<sup>1</sup> Um sie wahrnehmen zu können, ist es notwendig, sie zu kennen. Doch wie werden die sexuellen Rechte in den Unterricht der Sexualaufklärung integriert? Das Schweizer Forschungsprojekt der Fachhochschulen Genf und Luzern und der Universität Genf zu den sexuellen Rechten und der Sexualaufklärung zeigt die bestehenden Lücken auf und empfiehlt eine konsequente Thematisierung.</p>
<p class="article-content"><div id="keypoints"> <h2>Keypoints</h2> <ul> <li>Es braucht Programme für eine ganzheitliche Sexualaufklärung, die von allen Akteur_innen aus den Bereichen Schul-, Gesundheits- und Sozialwesen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, umgesetzt werden.</li> <li>Die Forschungsgruppe empfiehlt, die sexuellen Rechte konsequent zu erwähnen und zu erklären, wenn Themen der sexuellen Gesundheit behandelt werden: z.B. Schwangerschaftsabbruch, Verhütung, sexuelle Orientierung, sexualisierte Gewalt, Sexualität in den Medien usw.</li> <li>Die Auseinandersetzung mit den sexuellen Rechten fördert eine professionelle Haltung in Bezug auf die Themen der sexuellen Gesundheit, unabhängig davon, ob man als Lehrperson, Sozialarbeiter_ in, Ärztin, Arzt, Hebamme oder Pflegefachperson mit Jugendlichen (selbstverständlich aber auch mit Erwachsenen) zu tun hat.</li> </ul> </div> <p>Es ist ein grosses Anliegen der öffentlichen Gesundheit, ungewollte Schwangerschaften, Ansteckungen mit HIV/STI und sexualisierte Gewalt zu verhindern. Sexualaufklärung gilt in Bezug auf sexualitätsbezogene Risiken als breit anerkanntes Präventionsinstrument. Seit dem Jahr 2000 setzt sich jedoch zunehmend ein ganzheitlicher, weniger risikoorientierter Ansatz im Bereich der sexuellen Gesundheit und damit auch in der Sexualaufklärung durch. Die International Planned Parenthood Federation (IPPF) hat im Jahr 2006 einen Referenzrahmen für die umfassende Sexualaufklärung entwickelt, der auf den Menschenrechten beruht und einen positiven Ansatz von Sexualität verfolgt.<sup>2</sup> Dieses Konzept wurde 2010 von einer Expert_innengruppe unter der Federführung der WHO Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Deutschland aufgegriffen, woraus die «Standards für ganzheitliche Sexualaufklärung in Europa» entwickelt wurden. Diese Standards definieren Sexualaufklärung wie folgt:<sup>3</sup></p> <p><em>«Sexualaufklärung befähigt Kinder und Jugendliche, Entscheidungen zu treffen, die ihr Leben qualitativ bereichern und zu einer von Mitgefühl und Gerechtigkeit geprägten Gesellschaft beitragen. […] Darüber hinaus sollten international anerkannte Menschenrechte die Grundlage für Sexualaufklärung bilden. Dies gilt insbesondere für das Recht auf Information, das Vorrang vor der Prävention von Krankheiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen hat.»</em></p> <p>Dieser Ansatz betont in erster Linie das positive Potenzial von Sexualität und sieht in ihr eine potenzielle Quelle des Wohlbefindens..<br /> Das Recht auf schulische Sexualaufklärung ist in der Schweiz zwar anerkannt (Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulates 14.4115 Regazzi vom 10. Dezember 2014 [2018]),<sup>4</sup> da jedoch die Bildung in der Kompetenz der Kantone liegt, existiert keine nationale Strategie dazu. Die Umsetzung von Sexualaufklärung ist regional sehr verschieden. Die grössten Unterschiede ergeben sich zwischen den Sprachregionen:</p> <ul> <li>Deutschschweiz: Die Lehrpersonen selbst sind für Sexualaufklärung zuständig. Umfang und Qualität des Unterrichts hängen oft vom Engagement der Schule oder der Lehrperson ab. In vielen Kantonen gibt es Fachstellen für sexuelle Gesundheit, die ergänzende, meist vom Kanton subventionierte Unterrichtssequenzen zu Sexualaufklärung anbieten.</li> <li>Französische Schweiz: An fast allen Schulen findet kontinuierliche Sexualaufklärung durch externe Fachpersonen der sexuellen Gesundheit statt.</li> <li>Italienische Schweiz: Eine Gruppe von Ausbildungs-Coaches steht den Lehrpersonen zur Verfügung, um sie im Bereich der Sexualaufklärung zu unterstützen. In der Sekundarschule und im postobligatorischen Bereich intervenieren externe Fachpersonen der sexuellen Gesundheit, um die Sexualaufklärung zu ergänzen.</li> </ul> <h2>Studie zum Stellenwert sexueller Rechte im Sexualaufklärungsunterricht</h2> <p>Bei dieser heterogenen Umsetzung von Sexualaufklärung stellte sich die Frage, welchen Platz die sexuellen Rechte in den verschiedenen Modellen von schulischer Sexualaufklärung einnehmen. Das nationale Forschungsprojekt «Parler des droits sexuels à l’école? Une évidence, un idéal ou un luxe? Perceptions et pratiques des parents, des jeunes, des enseignant.e.s et des spécialistes de l’éducation sexuelle» ging dieser Frage nach.<sup>5</sup> Die Ergebnisse dieser Studie werden im Folgenden dargestellt.</p> <h2>Methodik</h2> <p>Der Studie lag ein exploratives und qualitatives Forschungsdesign zugrunde. Sie wurde zwischen 2015 und 2018 in der Schweiz durchgeführt. Die Studie untersuchte, inwiefern die sexuellen Rechte gemäss der IPPF-Erklärung (2008) in der Sexualaufklärung behandelt werden, wobei der Fokus auf der Sexualerziehung innerhalb der Familie und der Sexualaufklärung in der Schule lag. 2016 wurden insgesamt 28 Interviews mit Eltern durchgeführt, die mindestens ein Kind im Alter von 13 bis 16 Jahren hatten. Zusätzlich wurden 70 Jugendliche dieser Altersgruppe in 14 geschlechtergetrennten Fokusgruppen von 3 bis 6 Teilnehmenden mittels Fallvignetten befragt. Zum Schluss wurden 24 Berufspersonen aus dem Aktionsfeld der Schule befragt, darunter Lehrpersonen der Biologie, Klassenlehrpersonen, Fachpersonen der sexuellen Gesundheit, Peer Educators, Schulkrankenschwestern und Schulsozialarbeitende.</p> <h2>Ergebnisse</h2> <p>Der rechtebasierte Ansatz der Sexualaufklärung wurde von allen Berufspersonen als relevant erachtet. Lehrpersonen gaben jedoch an, im Unterricht nur selten über die sexuellen Rechte zu sprechen, weil diese nicht Teil des Lehrplans seien. In schulergänzenden Angeboten, wie z.B. Sexualaufklärung durch Fachpersonen der sexuellen Gesundheit, Peer-Projekten und Schulprojekten (bspw. zur Prävention vor sexualisierter Gewalt), wurden die sexuellen Rechte sehr viel häufiger thematisiert; insbesondere jene Rechte, die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag standen. Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse zeigen auf, welche Rechte in der Schule behandelt oder vernachlässigt wurden und zu welchen Rechten es kontroverse Meinungen gab. Die Ergebnisse zeigen auch die Diskrepanzen zwischen der Wahrnehmung der Eltern, den Erwartungen der Jugendlichen und dem in der Schule angebotenen Unterricht auf.</p> <p><strong>In der Schule behandelte Rechte</strong><br /> Ein zentrales Recht, um den Zugang zu Dienstleistungen des Gesundheitswesens zu garantieren, sind das Recht auf Gesundheit und das Recht, vom wissenschaftlichen Fortschritt zu profitieren (Art. 7 der IPPFDeklaration über die sexuellen Rechte von 2008).<sup>6</sup> Dieses Recht wurde mit den Eltern und den Jugendlichen am Beispiel der Beratung und der medizinischen Behandlung im Falle einer ungewollten Schwangerschaft und dem Schwangerschaftsabbruch thematisiert. Die befragten Eltern waren mehrheitlich der Meinung, dass «Schwangerschaft » zu diesem Zeitpunkt noch kein relevantes Thema darstelle, geschweige denn der «Schwangerschaftsabbruch». Als Grund wurde vielfach angegeben, dass die Kinder noch zu jung seien bzw. dass dieses Recht für Jugendliche nicht aktuell sei und es daher innerhalb der Familie noch nicht thematisiert worden sei. Erst im Falle einer ungewollten Schwangerschaft beim eigenen Kind «müsste man über den Abbruch sprechen» und es wäre «wichtig, dass man auf entsprechende Beratungsangebote zurückgreifen könnte».<br /> Jugendliche haben sich in der Diskussion über ungewollte Schwangerschaft klar für den Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. Dabei schien es für die Jugendlichen wichtig zu sein, dass Mädchen und Frauen eine «selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft » treffen könnten. Zentral waren für sie dabei der «Einbezug der Eltern» bzw. des familiären Umfelds und «das Suchen des Gesprächs mit dem Freund».<br /> Unter Berufspersonen wurden Unterschiede in der Wahrnehmung und der Berücksichtigung dieses Rechts festgestellt. Für die meisten Fachpersonen der sexuellen Gesundheit war die Behandlung des Rechts unerlässlich und nahm einen wichtigen Platz im Unterricht ein; insbesondere im Zusammenhang mit dem Recht auf Information (zu Verhütungsmitteln, Schwangerschaftsabbruch oder HIV/STI).<br /> Lediglich eine Minderheit der Berufspersonen im Schulbereich (und ausschliesslich in der Deutschschweiz) verzichtete darauf, das Recht auf Gesundheit im Unterricht zu behandeln, und erachtete es aufgrund des Alters der Kinder und Jugendlichen als irrelevant.<br /> Im Vergleich der Ergebnisse zu den zehn sexuellen Rechten der IPPF-Erklärung von 20086 zeigte sich, dass das Recht auf Gesundheit im Zentrum der schulischen Sexualaufklärung stand. Diese Erkenntnis wurde durch die quantitative Umfrage des IUMSP bestätigt,<sup>7</sup> in der 90 % der befragten jungen Erwachsenen der Meinung waren, ihr Wissen in Bezug auf Verhütung und HIV/STI-Prävention sei ausreichend. Es wurden jedoch auch weitere Rechte ausführlich in der Schule behandelt: das Recht auf Gleichstellung unabhängig von Geschlecht, Sexualität oder Gender; das Recht auf körperliche Unversehrtheit; das Recht auf Privatsphäre; das Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf Information und Bildung.</p> <p><strong>Kontroverse Ansichten zur Behandlung sexueller Rechte</strong><br /> Das Recht auf Selbstbestimmung wurde je nach befragter Person als mehr oder weniger schwierig zu behandeln angesehen: Für Berufspersonen im schulischen Umfeld stellt es eine Herausforderung dar, dieses Recht mit Schüler_innen zu behandeln, die aus einem soziokulturellen Umfeld stammten, in dem die Selbstbestimmung in Bezug auf Sexualität und Fortpflanzung beschnitten war. Um komplexe Themen wie Zwangsheirat, hohen Erwartungsdruck bezüglich Familiengründung, Ablehnung von Homosexualität usw. differenziert behandeln zu können, bedürfe es sehr viel mehr Zeit, als zur Verfügung stand.</p> <p><strong>Von der Schule vernachlässigte Rechte</strong><br /> Die Studie zeigte auf, dass einige Rechte in der Schule nicht behandelt wurden; so beispielsweise das Recht auf Entschädigung für Opfer von (sexueller) Gewalt. Der fehlende Auftrag oder die Einschätzung, nicht über die notwendigen Kompetenzen zu verfügen, wurden als Gründe dafür genannt. Dieses Grundrecht – ein Meilenstein in der Politik gegen sexuelle Gewalt – blieb im Verborgenen, obwohl bekannt ist, dass statistisch gesehen in jeder Klasse mehrere Schüler_innen von (sexueller) Gewalt betroffen sind (Barrense-Dias et al., 2018).<sup>7</sup><br /> Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch wurde zwar von einigen Befragten als relevant erachtet; da es jedoch ein sehr persönliches Thema darstelle und Betroffene eine eigene Entscheidung treffen müssten, gehöre es nicht in der Schule thematisiert. Auch das Recht auf Gleichstellung wurde als bedeutend erachtet, insbesondere im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und LGBTI*. Andererseits wurde die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen selten im regulären Unterricht thematisiert.<br /> Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde in der Regel nicht angesprochen oder gar ignoriert. Im Unterricht zur Sexualaufklärung wurde das Recht nicht behandelt. Ein Vertreter eines Peer-Projektes der lateinischen Schweiz stellte hingegen fest, dass es insbesondere für die Emanzipation von Minderheiten ein bedeutendes Recht sei: «Es ist wichtig, dass Personen, die einer Minderheit angehören, andere derselben Minderheit treffen können.»<br /> Des Weiteren wurde das Recht auf Partizipation sehr eng als ein Recht auf Teilnahme am Unterricht verstanden. Sowohl für Jugendliche als auch für Berufspersonen war es derart selbstverständlich, dass Jugendliche Anspruch auf Sexualaufklärung haben bzw. dass Sexualaufklärung obligatorisch ist, dass keine explizite Auseinandersetzung mit diesem Recht erfolgte. Berufspersonen, die dieses Recht behandelten, verstanden Partizipation ausschliesslich als Einbezug der Eltern.<br /> Partizipation im weiteren Sinn, d.h. die Mitgestaltung und Mitentscheidung bezüglich des Inhalts von Sexualaufklärung, wurde nie erwähnt. Die Schilderungen zur Unterrichtspraxis von Fachpersonen der sexuellen Gesundheit zeigten jedoch auf, dass sie partizipative Ansätze verfolgten.</p> <h2>Fazit</h2> <p>Gemäss dem WHO-Regionalbüro und der BZgA (2010/2011)<sup>3</sup> sollte jede Schule ein Programm für ganzheitliche Sexualaufklärung entwickeln, das auf den Menschenrechten beruht. Die Interviews haben aufgezeigt, dass das Thematisieren der sexuellen Rechte in der Schule befürwortet wird. Die Umsetzung scheitert jedoch am Mangel an Kompetenzen der Berufspersonen im Umfeld der Schule und an der zur Verfügung stehenden Zeit. Auch fehlt zum aktuellen Zeitpunkt ein expliziter Auftrag, die sexuellen Rechte im Rahmen des eigenen Unterrichtsfaches zu behandeln.<br /> Schulische Sexualaufklärung in der Schweiz wird zurzeit von verschiedenen Berufsgruppen (Lehrpersonen, Fachpersonen der sexuellen Gesundheit, Schulkrankenschwestern, Schulsozialarbeitende usw.) oder von Peers durchgeführt. Diese Vielfalt birgt das Potenzial, dass Sexualaufklärung aus verschiedenen Perspektiven erfolgt und damit verschiedene Dimensionen der sexuellen Gesundheit und Rechte umfasst. Die Forschungsgruppe empfiehlt deshalb, dass alle Akteur_innen im Bereich der schulischen, aber auch der ausserschulischen Sexualaufklärung bei jeder Gelegenheit die Menschenrechte erklären und in Erinnerung rufen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, dies zu tun: im Unterricht zur Sexualaufklärung, wenn über Themen wie Sexualität, Verhütung, Prävention von sexueller Gewalt oder sexuelle Vielfalt gesprochen wird. Aber auch in anderen Fächern kann Bezug auf die sexuellen Rechte genommen werden: z.B. im Fachbereich Medien und Informatik, um Kompetenzen im Umgang mit neuen Medien zu erlangen. Auch bei Aktivitäten ausserhalb der Schule – bei einem Besuch auf einer Familienplanungsstelle oder bei einer Gynäkologin, einem Gynäkologen – bietet es sich an, den Bezug zu den sexuellen Rechten herzustellen. Indem die sexuellen Rechte in den Alltag von Jugendlichen integriert werden und eine stete Auseinandersetzung gefördert wird, üben sich Jugendliche, die sexuellen Rechte gemäss ihrer Entwicklungsphase und ihrer gelebten Realität wahrzunehmen.</p></p>
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<a class="literatur" data-toggle="collapse" href="#collapseLiteratur" aria-expanded="false" aria-controls="collapseLiteratur" >Literatur</a>
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<p><strong>1</strong> WHO (2006): Defining sexual health. Report of a technical consultation on sexual health, 28-31 January 2002. Zugriff 19.03.2019: https://www.who.int/reproductivehealth/publications/ sexual_health/defining_sexual_health.pdf <strong>2</strong> IPPF (2006): IPPF Framework for Comprehensive Sexuality Education (CSE). Zugriff 19.03.2019: https://www.ippf.org/sites/ default/files/ippf_framework_for_comprehensive_sexuality_ education.pdf <strong>3</strong> WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA (2010/2011 deutschsprachige Version): Standards für die Sexualaufklärung in Europa. Rahmenkonzept für politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbehörden, Expertinnen und Experten. Zugriff 19.03.2019: https://www.alliance-educationsexuelle.ch/jt_ files/jt_files_filename_0006_275436544.pdf <strong>4</strong> Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulates 14.4115 Regazzi vom 10. Dezember 2014 (2018): Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung. Zugriff 12.03.2019: https://www.bag.admin. ch/bag/de/home/gesund-leben/gesundheitsfoerderung- und-praevention/praevention-fuer-kinder-und-jugendliche/ sexualaufklaerung.html <strong>5</strong> Charmillot M et al.: Parler des droits sexuels à l’école ? Une évidence, un idéal ou un luxe? Perceptions et pratiques des parents, des jeunes, des enseignant.e.s et des spécialistes de l’éducation sexuelle. Wird demnächst veröffentlicht<strong> 6</strong> IPPF (2008): Sexuelle Rechte: Eine IPPF-Erklärung. Zugriff 19.03.2019: https://www.alliance-educationsexuelle.ch/jt_ files/jt_files_filename_0012_2073132412.pdf <strong>7</strong> Barrense- Dias Y, Akre C, Berchtold A, Leeners B, Morselli D, Suris J-C (2018): Sexual health and behavior of young people in Switzerland. Lausanne: Institut universitaire de médecine sociale et préventive. Zugriff 19.03.2019: http://dx.doi. org/10.16908/issn.1660-7104/291</p>
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