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Leitliniengerechte Antikoagulanzientherapie bei thromboembolischen Erkrankungen

<p class="article-intro">Thromboembolien sind das Ergebnis einer prothrombotischen Verschiebung des hämostatischen Gleichgewichtes. Die Inzidenz venöser Thromboembolien wird weltweit mit 0,7 bis 2,7 Ereignissen pro 1000 Einwohnern angegeben (2 bis 7/1000 bei Patienten &gt;75 Jahre).<sup>1</sup> In der Europäischen Union wurden 2004 (ca. 454 Mio. Einwohner) über 1 Mio. venöse Thromboembolien beobachtet, von denen 540 000 tödlich verliefen.<sup>2</sup> Venöse thromboembolische Erkrankungen tragen damit in erheblichem Umfang zum allgemeinen Krankheits- und Sterberisiko bei. Entsprechend wird der Behandlung venöser Thromboembolien große Bedeutung im klinischen Alltag beigemessen. </p> <p class="article-content"><div id="keypoints"> <h2>Keypoints</h2> <ul> <li><span xml:lang="de-DE">Bei Patienten mit ven&ouml;sen Thromboembolien soll die &shy;Antikoagulanzienbehandlung &shy;unmittelbar nach Stellen der Ver</span><span xml:lang="de-DE">dachtsdiagnose in therapeutischer</span><span xml:lang="de-DE"> Dosierung begonnen und bei progressiv abnehmender Rezidivh&auml;ufigkeit f&uuml;r 3 bis 6 Monate &shy;aufrechterhalten werden.</span></li> <li><span xml:lang="de-DE">Nach 3 bis 6 Monaten soll unter Abw&auml;gung des Verh&auml;ltnisses &shy;Rezidivrisiko zu Blutungsrisiko &uuml;ber die Indikation zur Dauer&shy;antikoagulanzienbehandlung entschieden werden. </span></li> <li><span xml:lang="de-DE">Dauerantikoagulation ist nicht mit einer lebenslangen Anti&shy;koagulanzienbehandlung gleichzusetzen. Mit Ausnahme bei &shy;Patienten mit malignen Grund&shy;erkrankungen soll die Indikation in regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden &shy;(Abw&auml;gung Nutzen/Risiko) erneut </span><span xml:lang="de-DE">&uuml;berpr&uuml;ft werden. Nach Ausheilung</span><span xml:lang="de-DE"> einer malignen Grunderkrankung entf&auml;llt die Indikation zur Dauerantikoagulation.</span></li> <li><span xml:lang="de-DE">DOAKs/NOAKs sind den klassischen Antikoagulanzien mindestens ebenb&uuml;rtig. Sie k&ouml;nnen die Therapie mit klassischen &shy;Antikoagulanzien bis auf wenige Ausnahmen ersetzen.</span></li> </ul> </div> <h2>Therapieziele</h2> <p>Zwei Therapieziele bestimmen die Antikoagulanzientherapie der thromboembolischen Erkrankungen: 1. die Rezidivpr&auml;vention und 2. die Unterst&uuml;tzung der spontanen Resolution der Thromben. Seit der Einf&uuml;hrung der Heparine und der Coumarine, beginnend in den 50er- und 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts, stehen hochwirksame, aber potenziell auch gef&auml;hrliche Therapien zur Verf&uuml;gung, deren optimierter Gebrauch in Leitlinien festgehalten worden ist. Die folgenden Ausf&uuml;hrungen zur optimierten Antikoagulanzientherapie bei ven&ouml;sen thromboembolischen Erkrankungen sind ein Versuch, die Leitlinien der ESC (European Society of Cardiology) von 2014<sup>3</sup> und die AWMF-Leitlinien von 2015<sup>4</sup> f&uuml;r die praxisnahe Anwendung in der klinischen Praxis zusammenzufassen.</p> <h2>Antikoagulanzientherapie in der Akutphase der Thromboembolie</h2> <p>Das Rezidivrisiko nach einer Thromboembolie ist unmittelbar nach dem Ereignis am h&ouml;chsten und nimmt danach progressiv ab. Dennoch besteht aber auch nach drei Monaten immer noch ein deutliches persistierendes Restrisiko. Die Leitlinien empfehlen daher eine Antikoagulation mit Heparin in therapeutischer Dosierung beginnend unmittelbar nach Diagnosestellung (ESC-Leitlinie: I C). Die fr&uuml;her standardm&auml;&szlig;ig verordneten Kompressionsstr&uuml;mpfe Klasse II haben in der Akutversorgung der ven&ouml;sen Thromboembolie hingegen ihre Bedeutung vollst&auml;ndig &shy;verloren.<br />Das Risiko, unter der Therapie eine HIT II (Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II) zu entwickeln, ist unter LMW-&shy;Heparin gegen&uuml;ber den Standardheparinen (HMW-Heparin) stark reduziert, aber nicht vernachl&auml;ssigbar. Aus diesem Grunde empfehlen die AWMF-Leitlinien neben der Basisgerinnungsdiagnostik inkl. Thrombozytenzahl nach 5 Tagen eine Kontrolle der Thrombozytenzahl und, sobald sich eine HIT II tats&auml;chlich manifestiert, die Umstellung auf Danaparoid-Natrium, Lepirudin oder Argatroban, die alle f&uuml;r diese Indikation zugelassen sind. <br />Bei Fondaparinux besteht kein HIT-II-Risiko, weshalb Fondaparinux bevorzugt eingesetzt werden soll. Auch bei vorbekanntem HIT darf Fondaparinux eingesetzt werden. Der Einsatz von Fondaparinux bei manifestem HIT II erscheint m&ouml;glich, ist jedoch au&szlig;erhalb der Zulassung und kann daher nicht explizit empfohlen werden.</p> <h2>Erhaltungstherapie zur Rezidivprophylaxe</h2> <p>Der Antikoagulanzientherapie in der Akutphase soll sich eine Erhaltungstherapie von 3 bis 6 Monaten Dauer anschlie&szlig;en. Die Erhaltungstherapie soll in der Akutphase der Therapie &uuml;berlappend begonnen werden. Sofern f&uuml;r die Erhaltungsantikoagulation Coumarine als Antikoagulanzien gew&auml;hlt worden sind, soll die Dosis so bemessen werden, dass die INR im Zielkorridor von 2 bis 3 zu liegen kommt (ESC-Leitlinie IB). Patienten mit Thromboembolien, die Folge einer malignen Grunderkrankung oder damit assoziiert sind, sollen hingegen f&uuml;r diesen Zeitraum mit dosisadjustiertem LMW-Heparin behandelt werden (ESC-Leitlinie IIa B). <br />Nach 3 bis 6 Monaten der Erhaltungstherapie soll dann eine Entscheidung getroffen werden, ob die Antikoagulation fortgef&uuml;hrt werden soll oder beendet werden kann. Diese Entscheidung soll unter Abw&auml;gung des Rezidivrisikos im Vergleich zum Blutungsrisiko erfolgen. Bei Patienten mit spontanem Auftreten einer Thromboembolie ohne entsprechende Risikofaktoren (ESC-Leitlinie IIa B) oder bei Patienten mit bereits mindestens einem Thromboembolierezidiv (ESC-Leitlinie I B) soll die Verl&auml;ngerung der Antikoagulanzientherapie erwogen werden. Ebenso soll bei Patienten mit Malignom-assoziierten Thromboembolien eine lebenslange Antikoagulanzientherapie erwogen werden (ESC-Leitlinie I C). Bei definitiver Heilung der malignen Erkrankung kann die Antikoagulanzientherapie hingegen wieder beendet werden (ESC-Leitlinie IIa C).<br />Die Entscheidung f&uuml;r die Verl&auml;ngerung der Antikoagulanzientherapie &uuml;ber die initialen 3 bis 6 Monate hinaus kann unter Heranziehung der Kriterien der Tabelle 1 erfolgen. F&uuml;r die Absch&auml;tzung des Blutungsrisikos ist der HAS BLED Score (&gt;3) hilfreich. Eine Erh&ouml;hung des Rezidivrisikos muss insbesondere bei Vorliegen einer heredit&auml;ren Thrombophilie angenommen werden (Tab. 2). W&auml;hrend der Nachweis eines Lupus-Antikoagulans/Antiphospholipid-Antik&ouml;rper-Syndroms, eines Protein-C-, Protein-S- oder eines Antithrombinmangels (AT III) die Entscheidung immer zugunsten einer verl&auml;ngerten Antikoagulation verschieben sollte, ist eine verl&auml;ngerte Antikoagulation nur bei Vorliegen eines homozygoten, nicht aber bei einem heterozygoten F-V-Leiden angebracht. Sonstige thrombophile Gerinnungsst&ouml;rungen spielen bei dieser Entscheidung eine nur untergeordnete Rolle. <br />Eine Erh&ouml;hung der D-Dimere im Plasma zeigt eine erh&ouml;hte Gerinnungsaktivit&auml;t an. Patienten mit erh&ouml;hten D-Dimeren vier Wochen nach Beendigung der Antikoagulanzientherapie sind wesentlich st&auml;rker gef&auml;hrdet, eine Rezidivthromboembolie<sup>5</sup> zu erleiden. Rezidive sind andererseits aber bei normwertigen D-Dimeren nicht ausgeschlossen, sodass die D-Dimer-Bestimmung nur einen Hinweis geben, nicht aber allein als Grundlage einer Entscheidung f&uuml;r oder gegen die verl&auml;ngerte Antikoagulation dienen kann.<br />Die Entscheidung f&uuml;r oder gegen eine verl&auml;ngerte Antikoagulation soll in jedem Falle unabh&auml;ngig von der Indikation zur Antikoagulation, d.h. ob urspr&uuml;nglich eine tiefe Venenthrombose (DVT) oder eine Lungenembolie (LE) vorgelegen hat, getroffen werden. Die Entscheidung f&uuml;r die Fortsetzung der oralen Antikoagulation soll regelm&auml;&szlig;ig, z.B. in j&auml;hrlichen Abst&auml;nden, &uuml;berpr&uuml;ft werden (ESC-Leitlinie I C). Die Entscheidung f&uuml;r eine verl&auml;ngerte Antikoagulation bedeutet nicht gleichzeitig eine Entscheidung f&uuml;r eine lebenslange Antikoagulation. Das g&uuml;nstigere Sicherheitsprofil der NOAKs/DOAKs ist geeignet, diese Entscheidung f&uuml;r eine verl&auml;ngerte Antikoagulanzienbehandlung zu beeinflussen.<br />Wenn aufgrund schwerwiegender Kontraindikationen keine orale Dauerantikoagulation durchgef&uuml;hrt werden kann oder wenn Patienten mit Indikation zur oralen Dauerantikoagulation diese ablehnen, kann eine pl&auml;ttchenhemmende Therapie mit Acetylsalicyls&auml;ure (ASS) in Standarddosis erwogen werden (ESC-Leitlinie II b).</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2018_Jatros_Kardio_1801_Weblinks_s16_1.jpg" alt="" width="1419" height="2487" /></p> <h2>Klassische oder direkt wirkende Antikoagulanzien (DOAKs/NOAKs)</h2> <p>Seit Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts sind insgesamt sechs neue orale Antikoagulanzien zur Therapie vorgestellt worden (Apixaban, Betrixaban, Dabigatran, Edoxaban, Rivaroxaban und Ximelagatran). Von diesen sechs Substanzen sind Dabigatran und (Xi-)Melagatran direkte Thrombinantagonisten, w&auml;hrend die &uuml;brigen vier Substanzen den Faktor Xa in direkter Interaktion hemmen. Ximelagatran ist mittlerweile aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen nicht mehr am Markt, w&auml;hrend Betrixaban zumindest in den europ&auml;ischen Markt noch nicht eingef&uuml;hrt worden ist. Beide Substanzen spielen in den Leitlinien keine Rolle. <br />Die Leitlinienkommission der Deutschen Gesellschaft f&uuml;r Angiologie bezeichnet diese neuen Antikoagulanzien mit Blick auf die direkte, 1:1-molekulare Hemmwirkung als direkte orale Antikoagulanzien (DOAKs). Im Gegensatz hierzu empfiehlt die Task Force der European Society of Cardiology, diese neue Klasse von Antikoagulanzien auch weiterhin &shy;NOAKs (nicht Vitamin-K-abh&auml;ngige orale Antikoagulanzien) zu nennen.<br />Die praktischen Vorteile der DOAKs/NOAKs sind vor allem die zuverl&auml;ssige Wirkung nach oraler Applikation, welche die regelm&auml;&szlig;ige Kontrolle der Gerinnungswerte zur Dosisadjustierung &uuml;berfl&uuml;ssig macht, sowie das fehlende Risiko der Entwicklung einer HIT II.<br />Im direkten randomisierten Vergleich der klassischen Antikoagulationsbehandlung mit parenteralem Heparin und &uuml;berlappender Coumarin-Antikoagulation haben die DOAKs/NOAKs eine nicht unterlegene oder verbesserte Wirksamkeit (Tab. 3)<sup>6&ndash;9</sup> bei nicht unterlegener oder verbesserter Sicherheit gezeigt (Tab. 4). Insbesondere bei der Rate intrakranieller Blutungen zeigten sich alle DOAKs/NOAKs der Behandlung mit den klassischen Antikoagulanzien &uuml;berlegen. Die Leitlinien empfehlen daher, bei der Behandlung thromboembolischer Erkrankungen eines der am Markt erh&auml;ltlichen DOAKs/NOAKs zu bevorzugen (ESC-Leitlinien: I B). Das g&uuml;nstige Sicherheitsprofil der NOAKs/&shy;DOAKs ist geeignet, die Entscheidung zugunsten einer verl&auml;ngerten Antikoagulanzienbehandlung zu beeinflussen.<br />Zur Frage, ob DOAKs/NOAKs auch bei Patienten mit malignen Grunderkrankungen einsetzbar sind, nehmen die Leitlinien (noch) nicht Stellung. In einer Metaanalyse der Subkohorte der Zulassungsstudien mit Malignomen zeigten sich die DOAKs/NOAKs den Coumarinen tendenziell &uuml;berlegen.<sup>10</sup> K&uuml;rzlich wurde die erste prospektiv randomisierte Studie zu diesem Thema vorgestellt: die HOKUSAI-VTE-Cancer-Studie.<sup>11</sup> Sie hat die &uuml;berlegene Wirksamkeit und nicht unterlegene Sicherheit von Edoxaban im Vergleich zu den Coumarinen best&auml;tigt:<sup>11</sup> Von 522 mit Edoxaban behandelten Patienten erlitten 12,8 % im Vergleich zu 13,5 % der mit Dalteparin behandelten Patienten eine Thromboembolie (p=0,006) und 7,9 % vs. 11,3 % der Patienten eine Rezidivembolie (nicht signifikant). Die Rate schwerer Blutungen war unter Edoxaban mit 6,9 % vs. 4,0 % hingegen nicht signifikant erh&ouml;ht. Sofern weitere Daten den Vorteil der Behandlung mit DOAKs/NOAKs best&auml;tigen, kann die parenterale LMW-Heparintherapie in Zukunft m&ouml;glicherweise durch die einfache orale Gabe von DOAKs/NOAKs ersetzt werden.<br />Aufgrund der Gefahr der Akkumulation (insbesondere bei Dabigatran) werden NOAKs/DOAKs bei Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz nicht empfohlen (ESC-Leitlinien: III A).</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2018_Jatros_Kardio_1801_Weblinks_s16_2.jpg" alt="" width="1419" height="2165" /></p></p> <p class="article-footer"> <a class="literatur" data-toggle="collapse" href="#collapseLiteratur" aria-expanded="false" aria-controls="collapseLiteratur" >Literatur</a> <div class="collapse" id="collapseLiteratur"> <p><strong>1</strong> ISTH Steering Committee for World Thrombosis Day: Thrombosis: a major contributor to the global disease &shy;burden. J Thromb Haemost 2014; 12: 1580-90 <strong>2</strong> Cohen AT et al.: Venous thromboembolism (VTE) in Europe. Thromb Haemost 2007; 98: 756-66 <strong>3</strong> The Task Force for the Dia&shy;gnosis and Management of Acute Pulmonary Embolism of the European Society of Cardiology (ESC): Eur Heart J 2014; 35: 3033-80 <strong>4</strong> Deutsche Gesellschaft f&uuml;r Angiologie &ndash; Gesellschaft f&uuml;r Gef&auml;&szlig;medizin. S2K-Leitlinie: Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und der Lungenembolie. G&uuml;ltigkeitsdatum 9. Oktober 2020. AWMF Leitlinien-&shy;Register Nr. 065/002 <strong>5</strong> Palareti G et al.: D-dimer to guide the duration of anticoagulation in patients with venous thromboembolism: a management study. Blood 2014; 124(2): 196-203 <strong>6</strong> Shulman S et al. for the RE-COVER Study Group: Dabigatran versus warfarin in the treatment of acute venous thromboembolism. N Engl J Med 2009; 361: 2342-52 <strong>7</strong> The EINSTEIN Investigators: Oral rivaroxaban for the treatment of symptomatic pulmonary embolism. The EINSTEIN&ndash;PE Investigators. N Engl J Med 2010; 363: 2499-510 <strong>8</strong> Agnelli G et al. for the AMPLIFY Investigators: Oral apixaban for the treatment of acute venous thromboembolism. N Engl J Med 2013; 369: 799-808 <strong>9</strong> Hokusai-VTE Investigators: Edoxaban versus warfarin for the treatment of symptomatic venous thromboembolism. N Engl J Med 2013; doi 10.1056/NEJMoa1306638 <strong>10</strong> Posch F et al.: Treatment of venous thromboembolism in patients with cancer. Thromb Res 2015; 136(3): 582-9. doi: 10.1016/j.thromres.2015.07.011. <strong>11</strong> Raskob GE et al. for the Hokusai VTE Cancer Investigators: Edoxaban for the treatment of cancer-associated venous thromboembolism. N Engl J Med 2017; DOI: 10.1056/NEJMoa1711948</p> </div> </p>
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